Aktuelles aus der Gemeinde
21.09.2023
National- und Ständeratswahlen 2023
Am Sonntag, 22. Oktober 2023 finden die nächsten National- und Ständeratswahlen statt.
Den Wahlausschuss finden Sie hier.
07.09.2023
Feuerwehr Bödeli - Stelleninserat Stv. Kommandanten/-in 80 - 100%
Zur Verstärkung sucht der Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli eine/n Stv. Kommandanten/-in (80-100%)
Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli
31.08.2023
Bäume und Hecken zurückschneiden - Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der
Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 3. November 2023 auf die vorgeschriebenen
Abmessungen auszuführen.
Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder hier heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0.50 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht
nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0.60 m. Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 07.00 Uhr
bereitstellen):
Jeweils dienstags
12. September 2023
26. September 2023
10. Oktober 2023
24. Oktober 2023
7. November 2023
21. November 2023
Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Internetseite
www.leissigen.ch.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Abteilung Bau
Leissigen, 31. August 2023
31.08.2023
Sackgeld Job-Börse für Jugendliche
Eine Kooperation von Unternehmen im Raum Interlaken hat gemeinsam mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Region Jungfrau OKJA (ehemalige Jugendarbeit Bödeli) eine Sackgeld Job-Börse für Jugendliche ins Leben gerufen.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
31.08.2023
Vermietung Parkplätze in der Einstellhalle
Die Gemeinde Leissigen vermietet vom 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024 Parkplätze in der Einstellhalle im Dorfzentrum an ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gebühr pro Parkplatz beträgt für die Zeit von sechs Monaten CHF 510.– (CHF 85.– pro Monat) und ist im Voraus zu begleichen. Der Parkplatz ist ausschliesslich zum Abstellen von Personenwagen vorgesehen.
Interessierte melden sich bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, unter Telefon 033 847 88 11 oder per E-Mail an gemeinde@leissigen.ch.
Gemeinderat Leissigen
31.08.2023
Wiedereinführung Wochenplatz Werkhof
Um Jugendlichen einen ersten Einblick in die Arbeitswelt zu ermöglichen, hat der Gemeinderat beschlossen, wieder einen Wochenplatz im Werkhof einzuführen. Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Leissigen, welche die Oberstufe besuchen, wurden mit einem entsprechenden Schreiben persönlich angeschrieben.
Gemeinderat Leissigen
24.08.2023
Den Igeln Gutes tun
An heissen Sommertagen ist eine flache Schale mit Trinkwasser im Garten eine gute ldee. Milch sollte allerdings nicht gereicht werden, da lgel den Milchzucker nicht verdauen können, was zu massivem Durchfall führen kann. Wenig sinnvoll ist es, lgel zu füttern. Denn Katzenfutter und käufliche lgelfutter können, über längere Zeit verabreicht, gesundheitliche Schäden verursachen, bei mehreren lgeln, die denselben Futterplatz aufsuchen, ist das Infektionsrisiko erhöht, und es entsteht Stress wegen Futterneid. Wird im Herbst ein Igel regelmässig gefüttert, geht er oftmals nicht in den Winterschlaf, denn lgel überbrücken die futterlose Zeit jeweils mit dem Winterschlaf.
Igel halten sich gerne in reich gegliederten und möglichst naturbelassenen Lebensräumen auf, wie sie sie in der Schweiz vor allem in urwüchsigen Gärten und Parks finden. Da sie Altgrasbestand und Totholzdickicht gerne als Versteck nutzen, sollte der Garten nicht zu aufgeräumt und, um ihre Beutetiere nicht zu dezimieren, sicher nicht mit Bioziden behandelt sein.
Igel können zwar schwimmen, aus Schwimmbecken oder Teichen mit senkrechten Rändern aber nicht mehr aussteigen. Ein Brett bietet eine gute Aussteigehilfe.
Uhus und Dachse sind die tierischen Hauptfeinde des lgels. Aber auch Hunde können mit ihren Bissen lgel verletzen. In der Nacht, wenn lgel aktiv sind, sollten sie deshalb angeleint sein.
Netze aller Art können für lgel zur tödlichen Falle werden. Vogelschutznetze sollten in Bodennähe immer besonders gut gespannt sein, damit sich lgel nicht darin verheddern können. Für die Umfriedung von Weiden sind Litzen- besser als Maschenzäune, und Fussballgoals sollten regelmässig kontrolliert werden.
lgel sind gerne gesehene Gaste in unseren Gärten, um sie nicht zu stören oder gar zu verletzen gilt es besonders vorsichtig zu sein. Nicht mit einer Gabel in Laub- oder Asthaufen hineinstechen. Motorsensen, Fadenmäher und dergleichen mit besonderer Vorsicht einsetzen und Rasenroboter zumindest nachts gar nicht nutzen. Einen Sturz überstehen die zur Kugel zusammengerollten lgel meist gut. Aus Lichtschächten können sie sich eigenständig aber nicht mehr befreien, weshalb diese abgedeckt werden sollten.
Jedes Jahr sterben in der Schweiz zahlreiche lgel, weil sie unter die Räder kommen. Nachts gilt es also wachsam zu sein, ob sich ein lgel auf der $Strasse befindet, sei es im Siedlungsgebiet oder auf dem Land. Einen lgel immer in seiner Laufrichtung von der Fahrbahn tragen und dabei die eigene Sicherheit nicht vergessen.
Die beiden Broschüren «lgelfreundlicher Garten» und «Gefährdung von lgeln durch Mähroboter - eine Studie» können gratis beim lgelzentrum (www.igelzentrum.ch) bezogen werden.
27.06.2023
Beschlüsse der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 26. Juni 2023
1. Jahresrechnung 2022 – Genehmigung
Die Jahresrechnung 2022 wird mit einem Ertragsüberschuss von CHF 330'574.37 im Gesamthaushalt genehmigt.
2. Externe Mandatsleitung Abteilung Bau – wiederkehrender Verpflichtungskredit – Genehmigung
Für die externe Mandatsleitung der Abteilung Bau wurde ein jährlich wiederkehrender Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 70'000.- genehmigt.
3. Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberdampflampen bei Beleuchtungskörpern – Verpflichtungskreditabrechnung – Kenntnisnahme
Die Verpflichtungskreditabrechnung "Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberdampflampen bei Beleuchtungskörpern" wird mit einer Kreditunterschreitung von CHF 8'741.- zur Kenntnis genommen. Der ursprüngliche Verpflichtungskredit betrug CHF 215'000.-.
4. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024
- Sozial- und Gesundheitskommission (1 Mitglied)
Adrian Mühlematter aus Leissigen wurde für die laufende Legislatur vom 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024 als neues Mitglied der Sozial- und Gesundheitskommission gewählt.
Leissigen, 27. Juni 2023
Gemeinderat