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Gemeindeverwaltung Leissigen
Nythartweg 1 
3706 Leissigen
Telefon 033 847 88 11
E-Mail gemeinde@leissigen.ch

Öffnungsszeiten
Mo08.00 - 11.30 / geschlossen
Digeschlossen / 14.00 - 18.00
Mi07.30 - 11.30 / geschlossen
Dogeschlossen / 14.00 - 17.00
Fr08.00 - 11.30 / geschlossen
Termine ausserhalb der
Öffnungszeiten möglich

Kanton   |   Bund   |   ch.ch

Aktuelles aus der Gemeinde

30.03.2023

Kirchgemeinde Leissigen-Därligen - ordentliche Versammlung

Traktanden

  1. Genehmigung allfälliger Nachkredite und der Jahresrechnung 2022 sowie Kenntnisnahme des Revisorenberichts
  2. Teilrevision Organisationsreglement (Anhang III Art. 2.4.1)
  3. Verschiedenes

Die Teilrevision des Organisationsreglements liegt während mindestens 30 Tagen vor der Versammlung auf den Gemeindeverwaltungen Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 30. April 2023 wird 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf den Gemeindeverwaltungen Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich aufgelegt.

Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Leissigen, 10. März 2023

Der Kirchgemeinderat

30.03.2023

Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung schliesst am Gründonnerstag, 6. April 2023 bereits um 16.00 Uhr.

Am Karfreitag und Ostermontag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 11. April 2023 sind wir gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und danken für Ihr Verständnis.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung

29.03.2023

Erneuerung der Sicherungsanlagen - Anwohnerinformation

Die Sicherungsanlagen der Bahnstrecke zwischen Leissigbad und Därligen werden erneuert. Die entsprechende Anwohnerinformation finden Sie hier.

29.03.2023

Einführung Tagesschule

Der Gemeinderat hat Mitte Februar 2023 die jährliche Umfrage für die Erhebung des Bedarfs an Tagesschulangeboten durchgeführt. Das Interesse war sehr gross. Es wurden insgesamt 21 Kinder verbindlich für den Besuch von Tagesschulangeboten angemeldet. Für das meistbesuchte Modul am Donnerstagmittag haben sich insgesamt 19 Kinder angemeldet. Gestützt auf die grosse Nachfrage und die gesetzlichen Grundlagen hat sich der Gemeinderat Leissigen nun entschieden, ab dem Schuljahr 2023/2024 die Tagesschule in Leissigen einzuführen. Im nächsten Schuljahr werden in vier Modulen insgesamt 41 Betreuungsplätze besucht.

Die Beschwerde gegen die Änderung der Tagesschulverordnung, welche zum Zeitpunkt des Informations- und Mitwirkungsanlasses im Februar 2023 noch hängig war, wurde vollumfänglich durch das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli abgewiesen.

Weitere Informationen und wichtige Dokumente finden Sie unter diesem Link.

Leissigen, den 29. März 2023

Gemeinderat Leissigen

24.03.2023

Spielplatz am See wird saniert

Der Gemeinderat hat entschieden, im Frühjahr 2023 den Spielplatz am Läntiweg zu sanieren. Der Verbundsteinpflaster-Platz mit den drei Sitzbänken Richtung See wird begradigt und wiederhergerichtet. Die Sitzbänke erhalten neue Fundamente und werden neu erstellt. Weiter soll der Lattenzaun durch einen sichereren Zaun ersetzt werden. Beim Karussell werden ausserdem die alten Fallschutzmatten ersetzt.

Die Sanierungsarbeiten beginnen am 1. Mai 2023 und dauern bis zirka Mitte Mai 2023.

Gemeinderat Leissigen

14.03.2023

Information Meldung Wärmeerzeugerersatz 1. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Neu gilt eine allgemeine Meldepflicht beim Wärmeerzeugerersatz. Sofern Öl- oder Gasheizungen mit einem identischen System ersetzt werden, sind zusätzlich Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen. Die Gemeinde prüft die Meldungen innerhalb von längstens 30 Tagen hinsichtlich Vollständigkeit und Gesetzeskonformität. Für die Prüfung der Nachweisunterlagen werden keine spezifischen Fachkenntnisse der Leitbehörde vorausgesetzt. Die Leitbehörde kann die Prüfung eines GEAKs inkl. der Logdatei dem Amt für Umwelt und Energie per Zirkulation zuweisen. Nach erfolgter Prüfung und positivem Entscheid stellt die Leitbehörde den Gesuchstellenden eine automatisch erzeugte Bestätigung des gesetzeskonformen Wärmeerzeugerersatzes aus.

Sie finden auf der Website "Energievorschriften beim Bauen" weiterführende Informationen und Unterlagen zum Wärmeerzeugerersatz.

Für die Beantwortung von Fragen steht das Amt für Umwelt und Energie gerne zur Verfügung.
Kontaktadresse per E-Mail: meldeverfahren.heizungsersatz.aue@be.ch

13.03.2023

Kantonale Volksabstimmung - 12. März 2023 - Ergebnisse

Am 12. März 2023 haben kantonale Volksabstimmungen stattgefunden.

Die Ergebnisse finden Sie hier.

02.03.2023

Bäume und Hecken zurückschneiden - Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum Freitag, 21. April 2023, auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,50 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,60 m.

Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.

Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags

11. April 2023
25. April 2023
9. Mai 2023

Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Homepage www.leissigen.ch. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Leissigen, 24. Februar 2023

Abteilung Bau

09.02.2023

Friedhof Leissigen – Aufhebung Grabfelder

Die Friedhofkommission Leissigen gibt bekannt, dass Grabfelder per Ende Mai 2023 aufgehoben werden. Die entsprechenden Grabfeldteile sind auf dem Friedhof gekennzeichnet. Bei nachträglichen Beisetzungen in ein bestehendes Grab gilt die Laufzeit ab Beisetzung des Erstverstorbenen.

Die Angehörigen werden gebeten, Grabschmuck und/oder Grabsteine bis spätestens 31. Mai 2023  abzuräumen. Nach diesem Datum werden noch vorhandene Grabdenkmäler und Bepflanzungen ohne Kostenfolge durch die Friedhofgärtnerei weggeräumt.

Die ökumenische Gedenkfeier zur Grabaufhebung findet am Sonntag, 28. Mai 2023, in der Kirche Leissigen statt. Betroffene, Angehörige und Interessierte sind dazu herzlich eingeladen.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Leissigen, gemeinde@leissigen.ch oder Telefon 033 847 88 11.

Friedhofkommission Leissigen

26.01.2023

Betreuungsgutscheine Schuljahr 2023/2024

Seit 1. Januar 2022 gibt die Gemeinde Betreuungsgutscheine auf Antrag heraus. Gesuche um Betreuungsgutscheine müssen jährlich gestellt werden.

In der Gemeinde Leissigen steht eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung. Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt das Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist. Die Priorisierungskriterien richten sich nach Art. 9 des Reglements über die Betreuungsgutscheine der Einwohnergemeinde Leissigen.

Für das Schuljahr 2023/2024 können die Anträge ab sofort erfasst werden. Die Registrierung erfolgt über die Plattform KiBon des Kantons Bern unter folgendem Link: https://be.kibon.ch/web/#/anmeldung. Sobald das Gesuch vollständig ist und durch die Gemeinde geprüft wurde, können die Betreuungsgutscheine frühestens ab 15. Februar 2023 entsprechend zugesichert werden.

Gemeindeverwaltung Leissigen

30.06.2022

Sperrung Fussweg Prediggässli

Aufgrund von Bauarbeiten bleibt das Prediggässli ab Freitag, 1. Juli 2022, bis voraussichtlich ca. Ende April 2023 aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisationen vor Ort.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Bau Leissigen

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