Öffentliche Auflage
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 27. November 2023 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ablösung des gemeinsamen Rechenzentrums Interlaken (RZI). Die Einwohnergemeinde Interlaken hat den Zusammenarbeitsvertrag mit den angeschlossenen Gemeinden im Sitzgemeindemodell per 31. Dezember 2024 gekündigt. Für die neue Anschlusslösung beträgt der Kredit Fr. 13'326.05 inkl. 8,1% MwSt. (einmalig). Die vertraglichen Betriebskosten betragen Fr. 17'222.50 inkl. 8,1% MwSt. (jährlich). Die bisherigen Betriebskosten von rund Fr. 34'000.– (jährlich) können mit der neuen Lösung halbiert werden.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 839
Referendumsfrist: Montag, 8. Januar 2024
Leissigen, 4. Dezember 2023
Gemeinderat Leissigen
Änderung Funktionendiagramm (Verordnung) der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 6. November 2023 beschlossenen Änderung des Funktionendiagramms (Verordnung) per 1. Januar 2024 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken Beschwerde eingereicht werden.
Das Funktionendiagramm (Verordnung) kann hier eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen
Baupublikation
Bauherrschaft: Peter Steiner, Tuffbachweg 10, 3706 Leissigen.
Projektverfasser: Roland Däpp, Scheidmattenstrasse 24, 3703 Aeschiried.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand und Abbruch bestehende Gartenmauer.
Standort: Tuffbachweg 10, Parzelle Nr. 130.
Nutzungszone: Dorfkernzone.
Schutzobjekte: keine.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Hinweis zur elektronischen Auflage (eAuflage): Die Baugesuchsunterlagen können elektronisch via eBau eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird ein BE-Login benötigt. Die Auflage erfolgt über folgenden Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20710.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Dezember 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Leissigen, 1. November 2023
Gemeinderat Leissigen