Einwohnerkontrolle
Anmeldung in Leissigen (Zuzug) |
Schweizer/innen |
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeinde an und bringen ein Ausweisdokument mit. Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche den eUmzug nutzt, kann die Umzugsmeldung online über eUmzugCH erfolgen. Die Vorsprache am Schalter entfällt. |
Anmeldung in Leissigen (Zuzug) |
Ausländer/innen |
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeinde an. Für den Zuzug innerhalb der Schweiz werden folgende Unterlagen benötigt:
Falls Sie aus dem Ausland zuziehen benötigen wir zusätzlich:
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung "eUmzugCH" nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug online über eUmzugCH erfolgen. Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Gemeinde erfolgen. |
Abmeldung in Leissigen (Wegzug) |
Schweizer/innen und Ausländer/innen |
Bei einem Wegzug aus Leissigen in eine andere Gemeinde melden Sie sich am Schalter der Gemeinde oder online über eUmzugCH ab. Wenn Sie sich ins Ausland abmelden wollen, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Gemeinde melden Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeinde Leissigen gemeldet werden. |
Umzug innerhalb von Leissigen |
Schweizer/innen |
Ein Wohnungswechsel innerhalb von Leissigen muss spätestens 14 Tage nach dem Umzug der Gemeinde gemeldet werden. Wir bitten Sie, den Umzug persönlich oder online über eUmzugCH zu melden. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter müssen die Adressänderung persönlich oder per E-Mail melden. |
Umzug innerhalb von Leissigen |
Ausländer/innen |
Ein Wohnungswechsel innerhalb von Leissigen muss spätestens 14 Tage nach dem Umzug der Gemeinde gemeldet werden. Wir bitten Sie, den Umzug persönlich oder online über eUmzugCH zu melden. Die Adressänderungen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung der Daten im Zentralen Migrationssystem (ZEMIS). |
Einheimischenausweis |
Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieter/innen gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist die Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises. Sämtliche Personen ab dem vollendeten 6. Altersjahr und mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli können bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen solchen Ausweis beziehen. Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt CHF 15.-. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Altersjahr wird der Einheimischenausweis kostenlos erstellt. Der Ausweis hat vier Felder, die zur Verlängerung genutzt werden können. Die jährliche Verlängerung ist kostenlos. Für die Neuausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Bei Einwohner/innen mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung von unter 365 Tage, zählt das Ablaufdatum dieser Bewilligung für die Geltungsdauer des Einheimischenausweises |
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Bescheinigung auswärtiger Aufenthalt (Heimatausweis) |
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis). Der polizeiliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Leissigen. Sie können die Bescheinigung persönlich, per E-Mail oder telefonisch bei uns bestellen und verlängern. Eine neue Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt kostet CHF 20.- und eine Verlängerung der Bescheinigung kostet CHF 10.- |
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Pass / ID | Das Antragsverfahren läuft direkt über die kantonale Behörde. Alle Informationen zur Beantragung eines Passes oder einer Identitätskarte finden Sie hier. | |
Wohnsitzbestätigung |
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Wohnsitzbestätigung können Sie am Schalter der Gemeinde, telefonisch oder per E-Mail bestellen. Die Kosten betragen CHF 20.- pro volljährige Person. |
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Hauptwohnsitzbestätigung Handänderungssteuer | Nach einem ununterbrochenen Wohnsitz von zwei Jahren können Sie die Hauptwohnsitzbestätigung als Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums im Hinblick auf die beantragte nachträgliche Befreiung von der gestundeten Handänderungssteuer persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail bei der Gemeinde bestellen. | |