Öffentliche Auflage
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 31. März 2025 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 im Sinn der Zuständigkeit folgenden
Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 95'700.- inkl. MwSt. für die Gefahrenkarte
und des Schutzbautenkatasters. Dieser Betrag entspricht dem Anteil für die Gemeinde Leissigen. Die
Erarbeitung erfolgt zusammen mit den Gemeinden Därligen und Krattigen unter Einbezug der Schwellenkorporationen Därligen und Leissigen.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen,
Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 832
Referendumsfrist: Montag, 12. Mai 2025
Gemeinderat Leissigen