Öffentliche Auflage
Baupublikation
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Urs und Iris Zurbuchen, Reibenweg 45a, 3294 Büren an der Aare.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 27. November 2024, Haus D: Einbau Schwedenofen sowie Kaminanlage in der Dachgeschosswohnung.
Standort: Dorfstrasse 64a, 3706 Leissigen.
Parzelle Nr. 68, (987), Zone W2b, Koordinaten 2'625'198 / 1'167'165.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2024-4096/249277).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Gemeinderat Leissigen
Baupublikation
Gesuchstellerin: Künzi + Knutti Immo AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden, Niklaus Sägesser, Grenzweg 112, 3616 Schwarzenegg.
Projektverfasserin: HMS Architekten AG, Seestrasse 20, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 4. Oktober 2023, Haus C:
- Grundrissanpassungen sowie Fassadenveränderungen
- Anpassungen an der Umgebungsgestaltung
- Einbau Cheminée sowie Kaminanlage
Standort: Dorfstrasse 66a, 3706 Leissigen
Parzellen Nrn. 637 (986) Zone W2b, Koordinaten 2'625'185 / 1'167'185.
Schutzzone/-objekt: keine/nein.
Nutzungsart Zweitwohnungsgesetz (ZWG): Gemäss Gesamtbauentscheid
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2023-2721/249421).
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Gemeinderat Leissigen
Änderung Funktionendiagramm (Verordnung) der Einwohnergemeinde Leissigen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 3. November 2025 beschlossenen Änderung des Funktionendiagramms (Verordnung) per 1. Januar 2026 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken Beschwerde eingereicht werden. Die Auflagefrist dauert vom 14. November bis zum 15. Dezember 2025.
Das Funktionendiagramm (Verordnung) kann in der Gemeindeverwaltung Leissigen oder hier eingesehen werden.
Gemeinderat Leissigen

