Vermietung Bootsplätze
Dokumente
Das Bootshafenreglement sowie die Bootshafenverordnung finden Sie hier.
Bootshafen Leissigen
Die Gemeinde Leissigen besitzt einen Bootshafen mit total 28 Bootsplätzen. Die Vermietung dieser Plätze erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.
Der Hafen liegt zwischen dem Strandbad und der ehemaligen BLS-Schiffländte. Das Strandbad bietet im Sommer Garderoben, Toiletten und einen Kiosk.
Die Ein- und Auswasserungsstelle mit Kran befindet sich bei der Bootswerft Wilke AG am östlichen Dorfrand (www.wilke.ch).
Freie Bootsplätze
Die Gemeinde Leissigen verfügt momentan über keine freien Bootsplätze.
Bei Interesse oder Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung Leissigen, Tel. 033 847 88 11 oder E-Mail gemeinde@leissigen.ch, gerne zur Verfügung.
Warteliste
Gemäss Bootshafenreglement führt die Gemeindeverwaltung eine Warteliste.
Das Begehren auf die Eintragung muss mittels Formular bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.
Der Eintrag ist seit 1. Januar 2015 gebührenpflichtig (CHF 30.-/Jahr).
Gebühren Bootsplätze
Jahresbootsplatz
Die jährlichen Benützungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen:
- Einheimische Gemeinde Leissigen (Basispreis)
Grundgebühr CHF 250.-
+Gebühr pro m2 CHF 65.- - Auswärtige mit Grundeigentum in Leissigen
Basispreis plus 10% Zuschlag - Auswärtige ohne Grundeigentum in Leissigen
Basispreis plus 20% Zuschlag
Gästeplatz
Die Benützungsgebühr für den Gästeplatz beträgt CHF 15.- pro Nacht.
Für Auskünfte und Reservationen dürfen Sie sich beim Hafenmeister melden.
Hafenmeister
Markus Steuri ist unter der Nummer 078 640 59 49 erreichbar.
Haben Sie Fragen?
Gerne sind wir für Sie erreichbar: Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, 033 847 88 11, gemeinde[at]leissigen[dot]ch.