Abteilung Bau
Elektronisches Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022
Ab 1. März 2022 ist die Eingabe von Baugesuchen nur noch via eBau möglich!
Hier gelangen Sie zum entsprechenden Login: BE-Login
Das Ausfüllen des Baugesuchs in eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Stueuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Auch mit eBau müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen nach wie vor zweifach ausgedruckt und unterschrieben in Papierform bei der Bauverwaltung eingereicht werden. Ebenfalls wird der Bauentscheid sowie ein allfälliges Einspracheverfahren wie bis anhin noch per Post eröffnet, respektive durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier
Kosten von Baupublikationen
Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die anfallenden Publikationskosten gehen zu Lasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Baureglement
Das Baureglement finden Sie unter Verwaltung, Einwohnerservice, Reglemente und Verordnungen.
Gefahrenkarte (Naturgefahren)
Um die Gefahrenkarte von Leissigen anzusehen, klicken Sie auf den untenstehenden Link und wählen bei der Thematischen Auswahl „Naturgefahren“. Wählen Sie die Naturgefahrenkarte des Kantons Bern 1: 50‘000 aus. Sie können nun die Gemeinde Leissigen wählen und entscheiden, welche Ansicht Sie wünschen (z.B. Wassergefahren, Rutschgefahren, Lawinengefahren etc.).
Mit der Maus können Sie den gewünschten Anzeigebereich (z.B. nur Dorf Leissigen) auswählen.
Zonenpläne
Die aktuellen Zonenpläne der Gemeinde Leissigen finden Sie hier:
- Zonenplan 1 (Uferschutz- und Bauzonen)
- Zonenplan 2 (Schutzzonenplan)
- Zonenplan Naturgefahren
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Bauinventar des Kantons Bern
Informationen zum kantonalen Bauinventar finden Sie unter diesem Link.
Energieberatung
Der Betrieb der regionalen Energieberatungsstelle wird durch die Regionalkonferenz Oberland-Ost sichergestellt. Die Gemeinden der Region helfen mit, dieses wertvolle Angebot aufrecht zu erhalten. Mit dem zusätzlichen Kantonsbeitrag kann eine günstige und unabhängige Erstberatung bei Fragen zur Gebäudesanierung wie auch bei Neubauten für Private ermöglicht werden.
Regionale Energieberatungsstelle
Merkblatt "Energieprojekte richtig aufgleisen --> noch ganz dicht"
Energiesparen - Tipps und Tricks für den Haushalt
Änderungen Energiegesetz Kanton Bern per 1. Januar 2023