Datenschutz
Gesetzliche Grundlagen
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.
Dokumente
Datenschutzgesetz
Datenschutzverordnung
Datenschutzreglement
Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Datenschutzaufsichtsstelle
Für Fragen zum kommunalen Datenschutz steht den Bürgerinnen und Bürgern die Datenschutzaufsichtsstelle der Gemeinde zur Verfügung. Aktuell ist die PKO Treuhand GmbH aus Kirchberg Aufsichtsstelle der Gemeinde Leissigen.
PKO Treuhand GmbH
Hauptstrasse 16
3422 Kirchberg
Tel. 034 445 27 61
www.pko-treuhand.ch