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Gemeindeverwaltung Leissigen
Nythartweg 1 
3706 Leissigen
Telefon 033 847 88 11
E-Mail  

Öffnungszeiten
Mo08.00 - 11.30 / geschlossen
Digeschlossen / 14.00 - 18.00
Mi07.30 - 11.30 / geschlossen
Dogeschlossen / 14.00 - 17.00
Fr08.00 - 11.30 / geschlossen
Termine ausserhalb der
Öffnungszeiten möglich

Kanton   |   Bund   |   ch.ch

Aktuelles aus der Gemeinde

11.12.2025

Öffnungszeiten über die Feiertage

Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt über die Feiertage vom Montag, 22. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen.

Ab Montag, 5. Januar 2026 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins 2026!

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen

03.12.2025

Weihnachtsbäume aus dem Krattiger Wald

Der Verkauf der Weihnachtsbäume durch den Forstbetrieb Thunersee-Süd findet wie folgt statt:

Datum  Mittwoch, 17. Dezember 2025 zwischen 17.00 und 18.30 Uhr

Ort        Mehrzweckanlage Krattigen (Dorfplatz)

Die Bäume stammen nicht von einer Kultur, sondern sind Unikate aus dem Wald.

Keine Vorbestellung möglich!

Forstbetrieb Thunersee-Süd

01.12.2025

Eidgenössische Volksabstimmung - 30. November 2025 - Ergebnisse

Am 30. November 2025 haben eidgenössische Volksabstimmungen stattgefunden.

Die Ergebnisse finden Sie hier.

28.11.2025

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025

1. Budget 2026 – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer – Genehmigung
Das Budget 2026 wird mit einem Aufwandüberschuss von CHF 182'574.- im Gesamthaushalt genehmigt. Die Steueranlage für natürliche und juristische Personen bleibt unverändert bei 1.90. Auch die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,5 0/00 des amtlichen Werts.

2. Schutzzonenüberprüfung Grundwasserschutzzone – Verpflichtungskredit – Genehmigung
Mit der bevorstehenden Sanierung der Ried-Quelle sind alle Quellsanierungen in Leissigen abgeschlossen. Als nächster Schritt erfolgt die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen, wofür der bestehende Verpflichtungskredit durch die Stimmberechtigten auf insgesamt CHF 110'000.– erhöht wurde. Damit wird die Grundlage geschaffen, um die Generelle Wasserversorgungsplanung vollständig umzusetzen.

 3. Verpflichtungskreditabrechnung – Sanierung Turnhallendach – Kenntnisnahme
Die Sanierung des Turnhallendachs und der Bau der Photovoltaikanlage sind abgeschlossen. Für das Projekt wurde 2021 ein Verpflichtungskredit von CHF 380'000.– inkl. MwSt. bewilligt. Die effektiven Kosten belaufen sich auf CHF 383'778.83 inkl. MwSt. Zusätzlich wurden ein sicherer Dachzugang und ein Batteriespeicher integriert, um die Sicherheit und die Eigenstromnutzung nachhaltig zu verbessern. Die Stimmberechtigten haben die Kreditabrechnung mit einer Überschreitung von CHF 3'778.83 zur Kenntnis genommen.

 4. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Sozial- und Gesundheitskommission (3 Mitglieder)
Stephanie Ramseier aus Leissigen wurde für die laufende Legislatur vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als neues Mitglied der Sozial- und Gesundheitskommission gewählt. Somit bleiben weiterhin zwei Sitze vakant. 

Leissigen, 28. November 2025

Gemeinderat

20.11.2025

Kanton und Gemeinden sagen gemeinsam «Nein zu häuslicher Gewalt»

Mit einer koordinierten Plakataktion setzen der Kanton und zahlreiche Gemeinden zusammen ein starkes Zeichen gegen häusliche Gewalt. Hier finden Sie das entsprechende Informationsplakat.

Weitere wichtige Information finden Sie zudem auf der Homepage des Kantons Bern.

Gemeindeverwaltung

13.11.2025

Trinkwasserqualität in der Gemeinde Leissigen

Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums über die letzten durchgeführten Wasserproben haben
ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Untersuchungsergebnisse (Dorf Leissigen)
Bakteriologische Qualität: Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Gesamthärte in franz. Graden (ofH): 27.23
Nitratgehalt in mg/l: 3.01
Behandlungsart: UV-Desinfektion

Hinweis betreffend Wasserabgabe von Privatquelle
Liegenschaftsbesitzer, welche Wasser von Privatquellen an einzelne Mieter abgeben, müssen den Mietern auf
Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand privat durchgeführter Untersuchungen jederzeit belegen können.
Eine amtliche Stichprobenkontrolle erfolgt bei solchen Versorgungen nur bei Verdacht auf Verunreinigung.

Wir machen die Besitzer von derartigen Liegenschaften ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle nach Art. 26
des Lebensmittelgesetzes aufmerksam.

Wasserversorgung Leissigen

06.11.2025

Winterdienst 2025/2026

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und 
Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist. Zudem muss die Räumung in einer 
rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen / Wegen) möglich sein. 

Wir bitten Sie, gemäss Art. 83 Strassengesetz vom 1. Februar 2024 und Art. 55 und 56 Strassenverordnung vom 
1. Februar 2024 Ihre Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder 
abzuräumen. Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und 
parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.

Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit!

Abteilung Bau Leissigen

25.09.2025

Selbstdeklaration Hausinstallationen und Regenwasser – Information der ARA Region Interlaken

Die ARA Region Interlaken startet in den kommenden Wochen mit dem Versand der Aufgebote zur Selbstdeklaration für Hausinstallationen und Regenwasser in den ARAplus Gemeinden. Auch unsere Gemeinde ist Teil dieser zweiten Versandrunde.

Jede Liegenschaft erhält ein persönliches Schreiben mit QR-Code und Identifikationsnummer, über die die Deklaration bequem online ausgefüllt werden kann. Für Personen ohne Internetzugang stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung – unter anderem ein Stand an der Interlakner Gewerbeausstelunng (IGA) vom 15. bis 19. Oktober 2025 sowie telefonische Hotlines.

Alle Informationen zur Selbstdeklaration, zur Unterstützung beim Ausfüllen und zu den Hintergründen finden Sie direkt auf der Website der ARA Region Interlaken.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte direkt an die ARA Region Interlaken.

Den Info-Flyer der ARA Region Interlaken «Die Selbstdeklaration kurz erklärt» finden Sie hier.

Den Link zur Deklaration und allen weiteren Infos der ARA Region Interlaken finden Sie hier.

16.09.2025

Temporäre Aufgabenteilung im Gemeindepräsidium

Letizia Müller wird sich beruflich verändern. Aus diesem Grund übernimmt Markus Steuri vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026, respektive längstens bis zum 31. Dezember 2026 vorübergehend die Aufgaben des Gemeindepräsidiums. Letizia Müller wird während dieser Zeit ihre Aufgaben als Ressortvorsteherin Finanzen sowie das Vizepräsidium wahrnehmen.

Wir wünschen Letizia Müller für ihre berufliche Herausforderung alles Gute.

Markus Steuri wünschen wir für die Übernahme dieser Aufgabe viel Freude.

Gemeinderat

16.09.2025

Einführung Mahlzeitendienst per 1. Oktober 2025

Im Rahmen seiner Legislaturplanung 2025 bis 2028 hat sich der Gemeinderat im Bereich «Lebensqualität für alle» zum Ziel gesetzt, die Einführung eines Mahlzeitendiensts zu prüfen.

Es freut uns, dass ab 1. Oktober 2025 in der Gemeinde Leissigen die Möglichkeit besteht, den Mahlzeitendienst der Spitex Region Interlaken AG in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen sowie die Kriterien für die Anmeldung zum Mahlzeitendienst finden Sie unter diesem Link.

Gemeinderat 

11.09.2025

Erneuerung Amtliche Vermessung Leissigen Los 4

In der Gemeinde Leissigen sind noch nicht alle Gebäude nach dem geforderten AV93-Standard von Bund und 
Kanton vermessen. Gemäss Artikel 51 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 mit 
Stand am 1. Januar 2024 (VAV, BSG 211.432.2) muss das Vermessungswerk von Leissigen von Gesetzes wegen in die vollständig numerische Form (AV93-Standard) überführt werden. 

Im Auftrag der Gemeinde Leissigen wird die Geogrid AG aus Unterseen die Erneuerung der Gebäudevermessung 
durchführen. Der Perimeter der Vermessungsarbeiten umfasst das Baugebiet mit den noch nicht im AV93-Standard 
vermessenen Gebäude von Leissigen. Ein Plan des Perimeters kann hier eingesehen werden.

Die Arbeiten im Gelände erfolgen ab sofort und dauern bis Ende 2026. Zur Ausführung dieser Arbeiten müssen 
die Grundstücke betreten werden. Die Mitarbeitenden der Geogrid AG sind bestrebt, die Bewohner/innen und 
Grundeigentümer/innen möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen.

Wir danken allen Beteiligten für das Verständnis und die gute Zusammenarbeit. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Projektleiter, Christian Schlunegger, Geogrid AG Unterseen oder an die 
Gemeindeverwaltung Leissigen. 

Gemeinderat 

07.07.2025

Revision Gefahrenkarten / Erstellen Schutzbautenkataster

Die Gemeinde Därligen, Krattigen und Leissigen überarbeiten gemeinsam unter Einbezug der Schwellenkorporationen Därligen und Leissigen ihre Gefahrenkarten und erstellen einen Schutzbautenkataster.

Auf dem gesamten Gemeindegebiet finden ab sofort (Sommer 2025) bis im Frühjahr 2026 Aufnahmen und Begehungen für die Revision der bestehenden Gefahrenkarte über alle Naturgefahren (Wasser, Fels, Schnee usw.) sowie die Erstellung eines Katasters der bestehenden Schutzbauten an den Bächen statt (siehe auch folgendes Informationsschreiben).

Im Rahmen dieser Projekte werden sich Mitarbeiter der beauftragten Fachbüros im Gelände und teilweise auch auf privaten Parzellen (nur soweit unbedingt notwendig) bewegen müssen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese wichtigen Arbeiten, die der ganzen Gemeinde dienen werden.

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