Aktuelles aus der Gemeinde
17.04.2025
Sonderabfallsammlung 2025
Die jährliche Sonderabfallsammlung in Interlaken steht vor der Tür. Die Einwohnerinnen und Einwohner können wie gewohnt ihren Sonderabfall entsorgen.
Einen Überblick über die Sonderabfallsammlung finden Sie hier.
16.04.2025
Neophyten - Wenn Pflanzen zum Problem werden
Gemeinsam die Verbreitung schädlicher Pflanzen bekämen - dazu ruft der Forstbetrieb Thunersee-Süd in seinem Flyer auf.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
10.04.2025
Verkehrsbehinderung Hauptstrasse 67 bis 75
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Bushaltestellen Leissigen, Standort «Dorf», ausgeführt durch das
Tiefbauamt des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) kommt es im Bereich der Hauptstrasse 67 bis 75 zu
Verkehrsbehinderungen. Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant:
- Baustart ab 22. April 2025
- Bauphase 1 (bergseitig): bis Ende Mai 2025
- Bauphase 2 (seeseitig): bis Ende Juni 2025
- Bauphase 3 (Mittelinsel): Ampelbetrieb bis Ende Juli 2025
- Bauende: 11. Juli 2025
Verkehrsführung: Während der Bauarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen für Fahrzeuge und den Langsamverkehr zu rechnen. Der Verkehr wird abschnittsweise geführt und kann zeitweise eingeschränkt sein. Im Juli 2025 ist ein Ampelbetrieb vorgesehen. Fussgänger/innen und Radfahrer/innen werden gebeten, die Baustelle mit Vorsicht zu passieren und die signalisierte Umleitungen zu beachten.
Ergänzende Hinweise: Die Bevölkerung wird gebeten, die Baustellenbeschilderung vor Ort zu beachten. Die
provisorischen Bushaltestellen werden sich in unmittelbarer Nähe befinden.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgänglichen Verkehrserschwerungen während der Bauzeit.
Gemeinderat Leissigen
10.04.2025
Verkehrsbehinderung Trübenbachweg 9
Aufgrund von Belagsarbeiten im Bereich des Trübenbachwegs Nr. 9 ist am Montag und Dienstag, 28. und 29. April
2025 mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Am Mittwoch, dem 30. April 2025 bleibt die Durchfahrt in diesem Bereich gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist von beiden Seiten jederzeit möglich.
Wir bitten die Anwohner/innen und Verkehrsteilnehmer/innen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Abteilung Bau
10.04.2025
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung schliesst am Gründonnerstag, 17. April 2025 bereits um 16.00 Uhr.
Am Karfreitag und Ostermontag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir gerne wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und danken für Ihr Verständnis
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
04.04.2025
Kein Fussgängerstreifen Überbauung Hauptstrasse - Information
Der Gemeinderat hat sich auf Gesuch der Anwohnerinnen und Anwohner hin mit dem Erstellen eines Fussgängerstreifens bei der Überbauung an der Hauptstrasse 4 bis 16 auseinandergesetzt. Dem zuständigen kantonalen Tiefbauamt wurde das Anliegen entsprechend vorgetragen. Der Gemeinde wurde anschliessend mitgeteilt, dass das Erstellen eines Fussgängerstreifens in diesem Bereich zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Das Thema soll im Rahmen der geplanten Strassensanierung in den kommenden Jahren ganzheitlich neu betrachtet werden.
Gemeinderat Leissigen
28.03.2025
Pumptrack macht Halt in Leissigen
Der Pumptrack von «Sport Kanton Bern» macht wieder Halt in Leissigen.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Flyer.
27.03.2025
Kirchgemeinde Leissigen-Därligen - Ordentliche Versammlung
Sonntag, 27. April 2025, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen
Traktanden
- Genehmigung allfälliger Nachkredite, der Jahresrechnung 2024 und Kenntnisnahme des Revisorenberichts
- Verschiedenes
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 27. April 2025 liegt spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.
Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit 3 Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
27.03.2025
Kenntnisnahme Verkauf Liegenschaft «Ührlerhüsy» mit Parzellen-Nrn. 203 und 669
Der Gemeinderat Leissigen hat am 18. November 2024 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 und Art. 25 der
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 im Sinn der Zuständigkeit folgenden
Beschluss gefasst:
Die Liegenschaft «Ührlerhüsy» mit den Parzellen-Nrn. 203 und 669 wird gemäss Publikation vom 28. November
2024 an den Meistbietenden verkauft. Massgebend für die finanzrechtliche Zuständigkeit ist der Verkehrswert von
CHF 83'365.-.
Der Gemeinderat freut sich, bekannt zu geben, dass die Liegenschaft mit den dazugehörigen Grundstücken zum
Höchstgebot von CHF 125'500.- veräussert wird.
Gemeinderat Leissigen
21.03.2025
Asiatische Hornisse erkennen und melden
Vor knapp einem Jahr haben wir Sie im Auftrag des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern über die Bedrohung durch die asiatische Hornisse informiert. Nach wie vor ist die Früherkennung wichtig. Sie finden daher entsprechende Informationen, wie Sie bei einer Sichtung vorgehen müssen, in diesem Merkblatt.
Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.asiatischehornisse.ch.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
11.03.2025
Strassensanierungsarbeiten Waldstrasse Krattigen-Leissigen
Infolge Strassensanierungsarbeiten ist die Durchfahrt auf der Waldstrasse ab der Örliweid zwischen dem 24. März bis ca. 18. April 2025 nur eingeschränkt möglich. Details zur Sperrung können Sie diesem Plan entnehmen.
Die Durchfahrt mit Personenwagen ist mit kleineren Wartezeiten gewährleistet. Für die Durchfahrt mit Land- und forstwirtschaftlichen fahrzeugen bitte zuerst mit der Projektleitung unter 079 514 70 52 Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie die Anweisungen des Baustellenpersonals.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Forstbetrieb Thunersee-Süd
27.02.2025
Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 21. April 2025 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.
An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags:
25. März 2025
8. April 2025
22. April 2025
Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Homepage www.leissigen.ch.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Abteilung Bau
10.02.2025
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung - 9. Februar 2025 - Ergebnisse
Am 9. Februar 2025 haben eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen stattgefunden.
Die Ergebnisse finden Sie hier.
07.02.2025
Personalwechsel Sachbearbeiterin Bau / Gemeindeschreiberei
Daria Badertscher verlässt die Gemeindeverwaltung am 20. März 2025, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Sie war seit 1. August 2017 für die Gemeinde Leissigen tätig. Wir danken ihr herzlich für ihren jahrelangen Einsatz und wünschen ihr sowohl für die berufliche wie auch private Zukunft alles Gute!
Als ihre Nachfolgerin konnte Daniela Schäfer aus Krattigen gewonnen werden. Ihr offizieller Stellenantritt ist am 1. Mai 2025. Bis dahin wird Daniela Schäfer bereits an einigen Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einarbeitung tätig sein. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und heissen Daniela Schäfer bei uns willkommen.
17.01.2025
Steuererklärungsdienst der Pro Senectute
Die Pro Senectute bietet für Personen ab dem 60. Altersjahr einen Steuererklärungsdienst an. Die entsprechenden Informationen finden Sie in diesem Flyer. Die Tarife finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Pro Senecutet unter be.prosenectute.ch.